Kloster Eberbacher Zeit

1155 -1330

Ist die Vor- und Frühgeschichte Haßlochs durch archäologische Funde schon lebendig belegt, so rückt uns dieser Ort Mitte des 12. Jh. durch seine Nennung in alten Urkunden noch näher. Bis zu dieser Zeit war Haselach, wie sich der kleine Weiler nannte, Grundeigentum der Mainzer Abtei St. Alban.

Im Jahre 1136 wurde vom heiligen Bernhard von Clairvaux das Zisterzienserkloster Eberbach im Rheingau gegründet. Es hat in der Folge fast 200 Jahre die Geschicke des Haßlocher Raumes bestimmt.

Haselach, unser heutiges Haßloch, lag zu jener Zeit in einer versumpften Alt-Main-Schleife östlich von Rüsselsheim und wurde von einigen zinspflichtigen Hübnern bewirtschaftet. Die Vogteirechte lagen in den Händen der Grafen von Rieneck, und diese wiederum gaben sie an das niederadelige Geschlecht von Eschollbrücken zu Lehen.

Die Zisterzienser-Abtei Eberbach im Rheingau besaß dort (wahrscheinlich am Rande der späteren Haßlocher Gemarkung, am Rande Rüsselsheims) schon vor 1155 zwei von St. Alban erbrührige Huben Ackerland (1 Hube gleich 30 Morgen), die ihr Heinrich von Rücelensheim (Rüsselsheim), ein junger Edelmann, mit Einwilligung seiner Mutter Judda, geschenkt hatte. Damit zeigt die Geschichte mit der Schenkung des Heinrich von Rücelensheim eine bereits sehr frühe Verflechtung von Rüsselsheim und Haßloch auf. Heinrich von Rüsselsheim trat übrigens rund 20 Jahre später in das Kloster Eberbach ein, so dass die Schenkung quasi als Eintrittsgut gelten kann.

Diese zwei Huben wurden von den Brüdern des Eberbacher Klostergutes Leeheim mitbestellt. Das Kloster Eberbach fand Interesse an dem fruchtbaren Boden, und im Jahre 1155 kam ein Erbvertrag zustande, durch den die verwaiste Ansiedlung Haselach mit seinen Fluren von dem Kloster St. Alban an das Kloster Eberbach überging. Der Vertrag enthält die erste datierte Nennung Haßlochs.

Der Erwerb der Villa Haßelach erfolgte gegen eine jährliche Naturalleistung von 100 Maltern Korn. Insofern kommt diesem damaligen Erwerbsgeschäft wohl die heutige Eigentumsform der Erbpacht am nächsten. Im Jahre 1168 ging der Hof Haselach ganz in den Besitz des Klosters Eberbach über.

In den folgenden Jahren erwarben die Mönche noch so manches kleinere und größere Besitzstück in der näheren Umgebung dazu. Allerdings fehlte dem Wirtschaftshof der Mönche eine ausreichende Beholzung. Auch hier fand sich ein Gönner in der Person des Grafen Eberhard Waro von Hagen, dem große Wälder vor der Tür des Klosterhofes gehörten. 1189 kam ein Vertrag zustande, der dem Hof Haselach umfangreiche Vergünstigungen bescherte. Durch geschickte Diplomatie kam es im Jahre 1211 gar zu einem Kaufvertrag, durch den ein großer Waldbesitz – der Fuhlenbruch, später Mönchbruch genannt – von Graf Eberhard Waro von Hagen aus Heusenstamm für 35 Mark an die Eberbacher Mönche überging. Aus diesem Jahr ist verbrieft, dass die „Grangie“ Haßloch über mindestens 11 ½ „Mansen“ oder 345 Morgen Land (vermutlich eher aber sogar noch mehr) verfügte.

Der ehemalige Mainlauf war zur Zeit der Mönche zwar bereits versumpft und verlandet, führte aber in der Zeit der Hochwasser des Mains sicher noch mehr Wasser als den Mönchen lieb war. Was fehlte war ein Ablauf, denn in Richtung Königstädten war die Verlandung wohl schon stärker fortgeschritten. Die Mönche wollten ihr Land möglichst effektiv nutzen und zogen deshalb zahlreiche Gräben zur Entwässerung des feuchten Landes. So zogen sie auch Gräben in Richtung Königstädten – wie der Main ursprünglich floss. Das brachte den Königstädtern zu viel Wasser in ihre Felder. Sie reagierten und bauten an der Grenze zum Land der Mönche – etwa im heutigen Keppler Ring in der Westecke des Dicken Buschs – Stauwehre. Darauf weisen Flurnahmen wie an den kleinen und den großen Wehrwiesen hin.

Es entbrannte daraufhin ein Zwist zwischen den Klosterbrüdern, den Königstädtern, den Bauschheimern und den Ritterordensbrüdern des Hofes Megersheim (heute Hof Schönau). Der jahrelang währende Streit wurde 1258 durch ein Gerichtsurteil zugunsten der Klosterbrüder von Haßloch beendet. Die vorgenannten Gemeinden wurden gegen Zahlung einer Entschädigung dazu verpflichtet einen Flutgraben bis zum Rhein zu graben, damit das gestaute Wasser abfließen konnte.

Die Haßlocher Mönche hatten zwischenzeitlich sogar – durch Schenkungen (wie z.B. durch Erzbischof Arnold von Mainz) bedingt – Ländereien mit Weinbergen in Dulcenzheim, nahe dem heutigen Weisenau, bewirtschaftet. So ist aus dem Jahre 1207 z. B. verbrieft, dass ihnen eine Befreiung von der Entrichtung eines Fährgeldes am Rheinübergang nach Weisenau gewährt wurde.

Möglicherweise verlor das Kloster Eberbach durch immer wieder vorkommende Überschwemmungen und andere Widrigkeiten die zum Rückgang der Leistungsfähigkeit der Grangie (Wirtschaftshof) Haselach führten, das Interesse an dem Hof Haselach. Deshalb übertrug es im Jahre 1330 – also 175 Jahre nach der Gründung – seinen gesamten unmittelbar in und um Haßloch verwalteten Besitz im Tausch gegen „Zehnte“ (also Abgaben) in anderen Orten und weitere Vorteile an „Kuno II. von Falkenstein“.

Damit begann ein weiterer interessanter Abschnitt der Haßlocher Geschichte, in der eine Wasserburg eine besondere Rolle spielte.

Stich des Klosters Eberbach im Rheingau von 1605 nach Dilich